Si tibi servitutem aquae deberi praeses animadverterit nec hactenus non utentem spatio temporis amisisse perspexerit, uti te iure proprio providebit.
von can8815 am 29.12.2020
Wenn der Gouverneur feststellt, dass Ihnen ein Wasserservitut zusteht und erkennt, dass Sie dieses Recht nicht durch Nichtnutzung im Laufe der Zeit verloren haben, wird er sicherstellen, dass Sie Ihr Recht ausüben können.
von erick9944 am 24.04.2024
Wenn der Verwaltungsleiter wahrgenommen hat, dass Ihnen ein Wasserservitut geschuldet wird und erkannt hat, dass Sie es durch Nichtnutzung bisher nicht verloren haben, wird er dafür sorgen, dass Sie Ihr eigenes Recht ausüben können.