Sed si te servitutem habuisse non probetur, tollendi altius aedificium vicino non est interdictum.
von elisabeth.j am 07.11.2022
Wenn jedoch nicht nachgewiesen werden kann, dass Ihr Grundstück einer Beschränkung unterliegt, ist es Ihrem Nachbarn nicht verwehrt, höher zu bauen.
von marcus.o am 12.05.2014
Sollte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass eine Dienstbarkeit besteht, ist es dem Nachbarn nicht untersagt, das Gebäude höher zu errichten.