Altius quidem aedificia tollere, si domus servitutem non debeat, dominus eius minime prohibetur.
von hassan.d am 13.09.2018
Der Eigentümer ist vollständig berechtigt, Gebäude höher zu errichten, sofern das Grundstück keinen Höhenbeschränkungen unterliegt unterliegt.
von paula.u am 26.03.2018
Das Erhöhen von Gebäuden ist dem Eigentümer keinesfalls untersagt, sofern die Liegenschaft keine Dienstbarkeit schuldet.