Igitur si qui dissociata in ius diversum mancipia vel colonos traxerint, in unum eadem redigere cogantur.
von musa.h am 23.12.2014
Wenn daher Personen Sklaven oder Pächter, die getrennt wurden, in verschiedene Gerichtsbarkeiten verbracht haben, sollen sie gezwungen werden, dieselben wieder in eine Gerichtsbarkeit zurückzuführen.
von levi.974 am 02.02.2020
Daher müssen diejenigen, die Sklaven oder Pächter in verschiedene Rechtsbezirke aufgeteilt und verschoben haben, gezwungen werden, diese wieder zusammenzuführen.