Si quas actiones adversus eum, qui aedificium contra veterem formam extruxit, ut luminibus tuis officeret, competere tibi existimas, more solito exercere non prohiberis.
von ibrahim.w am 06.12.2018
Sie sind berechtigt, auf die übliche rechtliche Weise alle Rechtshandlungen zu verfolgen, die Sie gegen jemanden zu haben glauben, der ein Gebäude entgegen seiner ursprünglichen Form errichtet hat und dadurch Ihr Licht beeinträchtigt.
von georg.t am 15.12.2014
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Rechtshandlungen gegen denjenigen zustehen, der ein Gebäude entgegen der alten Bauform errichtet hat, um Ihre Lichteinfälle zu behindern, sind Sie nicht gehindert, diese in gewohnter Weise geltend zu machen.