Servum emptor non traditum sibi praesentem vindicare non potest.
von elin9929 am 18.01.2020
Ein Käufer kann kein Eigentumsrecht an einem Sklaven beanspruchen, der physisch anwesend ist, aber nicht förmlich an ihn übertragen wurde.
von marina.877 am 04.06.2020
Der Käufer kann den Sklaven, der ihm nicht übergeben wurde, auch wenn er anwesend ist, nicht für sich beanspruchen.