Morae litis causam possessoris non instruunt ad inducendam longae possessionis praescriptionem, quae post litem contestatam in praeteritum aestimatur.
von ilyas.945 am 15.05.2021
Verzögerungen im Rechtsverfahren fördern nicht die Ansprüche des Besitzers bei der Begründung einer Ersitzung, die rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung berechnet wird.
von filip.j am 06.10.2020
Die Verzögerungen eines Rechtsstreits begründen nicht die Sache des Besitzers zur Einleitung der Verjährung des Langzeitbesitzes, die nach Streitverkündung in die Vergangenheit berechnet wird.