Curator adulescenti ordinatus post inchoatam litem non potest sub praetextu specialis curatoris a se nominati aut litem contestatam deserere aut ab administratione se subtrahere.
von maximilian965 am 15.02.2020
Ein ernannter Vormund kann ein laufendes Verfahren nicht unter dem Vorwand eines von ihm bestellten Sonderbeistands fallen lassen oder sich von seinen Verwaltungsaufgaben zurückziehen.
von marcel.961 am 01.02.2021
Ein für einen Jugendlichen bestellter Vormund kann nach Beginn eines Rechtsstreits unter dem Vorwand eines von ihm selbst ernannten Sonderkurators weder den anhängigen Rechtsstreit aufgeben noch sich von der Verwaltung zurückziehen.