Res alienas possidens, licet iustam causam nullam habeat tenendi, non nisi suam intentionem implenti restituere cogitur.
von aaliyah.h am 10.07.2018
Wer fremde Sachen besitzt, auch wenn er keinen rechtmäßigen Grund zum Halten hat, ist nur verpflichtet, sie demjenigen zurückzugeben, der seine Absicht erfüllt.
von lenny.x am 11.05.2021
Eine Person, die fremdes Eigentum besitzt, ist verpflichtet, es nur demjenigen zurückzugeben, der seinen Anspruch nachweist, auch wenn sie ursprünglich keinen rechtmäßigen Grund für den Besitz hatte.