Si usus fructus omnium bonorum testamento uxoris marito relictus est, quamvis cautionem a te prohibuerat exigi, tamen non aliter a debitoribus solutam pecuniam accipere poteris quam oblata secundum formam senatus consulti cautione.
von ole.e am 12.06.2018
Wenn der Nießbrauch sämtlicher Güter durch das Testament der Ehefrau an den Ehemann überlassen wurde, obwohl sie die Forderung von Sicherheiten von dir untersagt hatte, wirst du dennoch die gezahlte Geldsumme von den Schuldnern nicht anders erhalten können, als mit einer gemäß der Form des Senatsbeschlusses angebotenen Sicherheit.
von anne.r am 18.07.2013
Selbst wenn Ihre Ehefrau Ihnen im Testament das Nutzungsrecht des gesamten Vermögens überlassen und die Anforderung einer Bürgschaft untersagt hat, können Sie Zahlungen von Schuldnern nur nach Erbringung der durch das Senatsdekret vorgeschriebenen Sicherheiten entgegennehmen.