Idem mandati quoque seu negotiorum gestorum actionem inferenti tibi iurisdictionem praebebit.
von marleen.8821 am 02.10.2017
Dasselbe Gericht wird Ihnen die Gerichtsbarkeit gewähren, wenn Sie eine Klage bezüglich Mandat oder Geschäftsführung einreichen.
von celine926 am 28.07.2020
Derselbe wird dir die Gerichtsbarkeit gewähren für eine Mandats- oder Geschäftsführungsklage.