Si inferiorem partem aedificii, quae solum contingit, ad te pertinere probare potes, eam, quam vicinus imposuit, accessisse dominio tuo non ambigitur.
von hamza.r am 29.06.2018
Wenn Sie den unteren Teil des Gebäudes, der den Boden berührt, als Ihnen gehörend nachweisen können, gilt es als unbestritten, dass das, was der Nachbar darauf errichtet hat, Ihrem Eigentumsbereich hinzugefügt worden ist.