Mancipium autem alienum mala fide possidenti nihil potest adquirere, sed qui tenet non tantum ipsum, sed etiam operas eius nec non ancillarum partum et animalium fetus reddere cogitur.
von emilio.p am 02.02.2022
Überdies kann ein fremder Sklave für denjenigen, der ihn bösgläubig besitzt, nichts erwerben, sondern wer ihn innehat, ist verpflichtet, nicht nur den Sklaven selbst, sondern auch dessen Arbeitsleistungen sowie den Nachwuchs von Sklavinnen und die Jungen der Tiere zurückzugeben.
von ida.924 am 13.08.2022
Ein Sklave, der einer anderen Person gehört, kann für jemanden, der ihn unrechtmäßig besitzt, nichts erwerben, und die Person, die den Sklaven hält, ist verpflichtet, nicht nur den Sklaven selbst, sondern auch den Wert seiner Arbeit, die von weiblichen Sklavinnen geborenen Kinder und die von Nutztieren geborenen Nachkommen zurückzugeben.