Et haec de alterutra parte litigantium contumaciter absente nobis statuere visum est ad aequitatis rationem omnia corrigentibus.
von carla942 am 12.08.2014
Und diese Angelegenheiten, bei mutwilliger Abwesenheit einer der Streitparteien, erschienen uns als rechtmäßig zu verfügen, indem wir alles nach dem Grundsatz der Billigkeit korrigierten.
von aron.e am 29.06.2022
Wir haben beschlossen, in Fällen, in denen eine der Streitparteien vorsätzlich abwesend ist, Entscheidungen zu treffen, wobei wir sicherstellen, dass alles nach Maßgaben von von Gerechtigkeit und Billigkeit angepasst wird.