Hoc nihilo minus eis addito privilegio, ut neque eorum testamenta de inofficioso querella expugnentur.
von liv.f am 13.09.2015
Darüber hinaus wurde ihnen das Privileg gewährt, dass ihre Testamente nicht aufgrund einer Unbilligkeit gegenüber den Erben angefochten werden können.
von robin.w am 28.05.2015
Ihnen wurde gleichwohl dieses Privileg hinzugefügt, dass ihre Testamente nicht durch Klage wegen pflichtwidrigen Verhaltens angefochten werden können.