Cum autem quis extraneo herede instituto filio suo restituere eum hereditatem suam, cum moriatur, disposuerit, vel in tempus certum restitutionem distulerit, quia nostra constitutio, quae antea posita est, omnem dilationem omnem moram censuit esse abstrahendam, ut quarta pars pura et mox filio restituatur, in huiusmodi specie quid faciendum sit, dubitabatur.
von malin.s am 04.06.2020
Wenn jedoch jemand einen fremden Erben eingesetzt und verfügt hat, dass dieser seinem Sohn die Erbschaft bei seinem Tod zurückgeben soll, oder die Rückgabe auf einen bestimmten Zeitpunkt verschoben hat, da unsere zuvor festgelegte Verfügung bestimmt, dass jede Verzögerung und jeder Aufschub beseitigt werden soll, so dass dem Sohn ein Viertel rein und unverzüglich zurückgegeben wird, wurde in einem solchen Fall Zweifel darüber gehegt, was zu tun sei.
von noel912 am 04.07.2020
Es herrschte Unsicherheit darüber, wie zu verfahren sei, wenn jemand einen Fremden als Erben einsetzte, aber verlangte, dass dieser die Erbschaft an seinen Sohn entweder beim Tod oder nach einem bestimmten Zeitraum übertragen solle. Dies lag daran, dass unser früher etabliertes Gesetz vorschrieb, dass alle Verzögerungen beseitigt werden sollten und der Viertelsanteil dem Sohn sofort und ohne Bedingungen übertragen werden müsse.