Licet iudice accepto cum tutore tuo egisti, ipso iure actio tutelae sublata non est:
von stefan.944 am 30.04.2020
Auch wenn du bereits vor einem Richter rechtliche Schritte gegen deinen Vormund eingeleitet hast, bleibt dein Recht, einen Vormundschaftsfall zu eröffnen, rechtlich uneingeschränkt:
von ella.i am 27.07.2024
Obwohl Sie mit einem angenommenen Richter gegen Ihren Vormund vorgegangen sind, ist die Vormundschaftsklage kraft Gesetzes nicht aufgehoben: