Et ideo si rursus eundem iudicem petieris, contra utilem exceptionem rei iudicatae, si de specie de qua agis in iudicio priore tractatum non esse adlegas, non inutiliter replicatione doli mali uteris.
von amira.p am 27.02.2022
Und daher, wenn Sie erneut denselben Richter anrufen, gegen die zulässige Ausnahme der Rechtskraft, wenn Sie geltend machen, dass in der vorherigen Verhandlung die Sache, über die Sie verhandeln, nicht behandelt wurde, werden Sie die Einrede des arglistigen Betrugs nicht ohne Nutzen anwenden.
von yannick968 am 12.01.2015
Wenn Sie daher erneut denselben Richter anrufen und die Gegenpartei die Einrede der Rechtskraft eines früheren Urteils erhebt, können Sie diese Einrede wirksam entkräften, indem Sie Betrug geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr aktueller Fall im vorherigen Verfahren tatsächlich nicht behandelt wurde.