Si tamen mater inhonestis factis atque indecentibus machinationibus filium forte obsedit insidiisque eum vel clandestinis vel manifestis appetiit vel inimicis eius suas amicitias copulavit atque in aliis sic versata est, ut inimica eius potius quam mater crederetur, ut hoc probato invita etiam adquiescat filii voluntati.
von leona946 am 16.06.2013
Wenn eine Mutter ihren Sohn durch unehrenhafte Handlungen und ungebührliche Machenschaften belästigt, ihn mit versteckten oder offensichtlichen Intrigen angegriffen, sich mit seinen Feinden verbündet und sich in anderer Weise verhalten hat, sodass sie mehr wie eine Feindin als eine Mutter erscheint, muss sie, sobald dies bewiesen ist, die Entscheidungen ihres Sohnes akzeptieren, auch wenn sie dies nicht will.
von frida.958 am 04.06.2013
Wenn jedoch eine Mutter mit unehrenhaften Taten und unschicklichen Machenschaften ihren Sohn gleichsam belagert und ihn mit Intrigen, sei es heimlich oder offenkundig, angegriffen hat oder ihre Freundschaften mit seinen Feinden verbunden hat und sich in anderen Angelegenheiten derart verhalten hat, dass sie eher als seine Feindin denn als seine Mutter zu gelten scheint, so dass, wenn dies erwiesen ist, sie sich selbst unwillig dem Willen ihres Sohnes beugen muss.