Mater tua vel maritus fundum tuum invita vel ignorante te vendere iure non potuit, sed rem tuam a possessore vindicare etiam non oblato pretio poteris.
von lennox.9853 am 21.04.2014
Deine Mutter oder dein Ehemann konnte dein Grundstück rechtlich nicht verkaufen, wenn du unwillig oder unaware warst, aber du wirst in der Lage sein, deine Immobilie vom Besitzer zurückzufordern, auch wenn der Preis nicht angeboten wurde.
von nicolas.d am 11.02.2015
Weder deine Mutter noch dein Ehemann hatten das rechtliche Recht, dein Eigentum ohne deine Zustimmung oder ohne dein Wissen zu veräußern, und du kannst dein Eigentum von demjenigen, der es gegenwärtig besitzt, ohne Zahlung des Kaufpreises zurückfordern.