Mater tua vel maritus fundum tuum invita vel ignorante te vendere iure non potuit, sed rem tuam a possessore vindicare etiam non oblato pretio poteris.
von nicolas.d am 11.02.2015
Weder deine Mutter noch dein Ehemann hatten das rechtliche Recht, dein Eigentum ohne deine Zustimmung oder ohne dein Wissen zu veräußern, und du kannst dein Eigentum von demjenigen, der es gegenwärtig besitzt, ohne Zahlung des Kaufpreises zurückfordern.