Fratres vel sorores uterini ab inofficiosi actione contra testamentum fratris vel sororis penitus arceantur:
von luca.q am 26.02.2016
Uterine Geschwister sind von einer Klage wegen Pflichtteilsverletzung gegen das Testament eines Bruders oder einer Schwester vollständig ausgeschlossen:
von isabell.a am 24.09.2014
Geschwister, die nur eine Mutter teilen, sollen von der Anfechtung des Testaments ihres Bruders oder ihrer Schwester als unbillig vollständig ausgeschlossen sein: