Parentibus arbitrium dividendae hereditatis inter liberos adimendum non est, dum non minus, qui pietatis sibi conscius est, partis quae intestato defuncto potuit ad eum pertinere quarta ex iudicio parentis obtineat.
von liliana9826 am 29.10.2018
Den Eltern darf das Recht, das Erbe unter den Kindern zu verteilen, nicht genommen werden, wobei derjenige, der sich seiner Pflichterfüllung bewusst ist, nach dem Urteil der Eltern nicht weniger als ein Viertel des Anteils erhält, der ihm beim Ableben ohne Testament hätte zufallen können.
von benett.w am 26.09.2018
Eltern sollte nicht das Recht genommen werden, das Erbe unter ihren Kindern zu verteilen, solange ein pflichtbewusstes Kind nach Entscheidung der Eltern mindestens ein Viertel dessen erhält, was es erhalten hätte, wenn der Elternteil ohne Testament verstorben wäre.