Quaestiones eorum criminum, quae legibus aut extra ordinem coercentur, ubi commissa vel inchoata sunt vel ubi reperiuntur qui rei esse perhibentur criminis, perfici debere satis notum est.
von muhammad.964 am 04.03.2014
Die Untersuchungen jener Verbrechen, die nach Gesetzen oder außerordentlich geahndet werden, wo sie begangen oder begonnen wurden oder wo diejenigen gefunden werden, die des Verbrechens schuldig zu sein behauptet werden, müssen hinreichend durchgeführt werden.
von can978 am 26.05.2019
Es ist allgemein bekannt, dass Ermittlungen von Straftaten, die gesetzlich strafbar oder durch besondere Verfahren geahndet werden, dort abgeschlossen werden sollten, wo die Straftaten begangen oder eingeleitet wurden oder wo die mutmaßlichen Täter gefunden werden.