Hoc tantummodo a nobis effecto, ut, si quid in legibus eorum vel supervacuum vel imperfectum aut minus idoneum visum est, vel adiectionem vel deminutionem necessariam accipiat et rectissimis tradatur regulis.
von jayson.923 am 02.03.2023
Dies nur von uns bewirkt, auf dass, wenn in ihren Gesetzen etwas Überflüssiges oder Unvollständiges oder weniger Geeignetes erschienen ist, es entweder eine Ergänzung oder Verringerung erhält und den vollkommensten Regeln übergeben wird.
von leon824 am 03.05.2014
Wir haben lediglich dies bewirkt: dass überall dort, wo in ihren Gesetzen etwas überflüssig, unvollständig oder unzureichend erschien, die notwendigen Ergänzungen oder Kürzungen vorgenommen und mit den bestmöglichen Regeln in Einklang gebracht werden.