Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Justinian I.  ›  Codex Iustinianus (III)  ›  165

Nam ubi domicilium habet reus vel tempore contractus habuit, licet hoc postea transtulerit, ibi tantum eum conveniri oportet.

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Übersetzungen auf Latein.me

von frida825 am 21.01.2016
Ein Beklagter darf nur an dem Ort verklagt werden, an dem er seinen Wohnsitz hat oder an dem er seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte, auch wenn er später andernorts hingezogen ist.

von carolin.s am 23.06.2018
Denn dort, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt des Vertrags hatte, auch wenn er diesen später verlegt hat, muss er allein vor Gericht gebracht werden.

Analyse der Wortformen

Nam
nam: nämlich, denn
ubi
ubi: sobald, wo, als, da
domicilium
domicilium: Wohnung, Wohnsitz, home, dwelling, abode
habet
habere: halten, haben, ansehen als, halten für
reus
reus: Angeklagter, Sünder
vel
vel: oder, sogar, entweder ... oder (vel ... vel)
tempore
tempus: Zeit, Zeitraum, Zeitspanne, Dauer
contractus
contractus: Vertrag
contrahere: abkürzen, entführen, zusammenziehen, versammeln
habuit
habere: halten, haben, ansehen als, halten für
licet
ligare: binden
licere: erlaubt sein, einbringen, einfangen
licet: es ist erlaubt, es ist möglich, es steht frei
hoc
hic: hier, dieser, diese, dieses
postea
postea: nachher, später, danach
transtulerit
transferre: hinüberbringen, transportieren, übermitteln
ibi
ibi: dort, da
ibis: Ibis (Vogel)
tantum
tantum: so Großes, nur (nachgestellt)
tantus: so groß, so viel, nur (tantum)
eum
is: derjenige, er, dieser, diese, dieses, sie, es, diejenige, das
conveniri
convenire: zusammenkommen, übereinkommen, sich treffen, zusammenpassen
oportet
oportere: beauftragen

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