Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Justinian I.  ›  Codex Iustinianus (III)  ›  165

Nam ubi domicilium habet reus vel tempore contractus habuit, licet hoc postea transtulerit, ibi tantum eum conveniri oportet.

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Übersetzungen auf Latein.me

von frida825 am 21.01.2016
Ein Beklagter darf nur an dem Ort verklagt werden, an dem er seinen Wohnsitz hat oder an dem er seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte, auch wenn er später andernorts hingezogen ist.

von carolin.s am 23.06.2018
Denn dort, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt des Vertrags hatte, auch wenn er diesen später verlegt hat, muss er allein vor Gericht gebracht werden.

Analyse der Wortformen

contractus
contractus: Vertrag
contrahere: abkürzen, entführen, zusammenziehen, versammeln
conveniri
convenire: zusammenkommen, übereinkommen, sich treffen, zusammenpassen
domicilium
domicilium: Wohnung, Wohnsitz, home, dwelling, abode
eum
is: derjenige, er, dieser, diese, dieses, sie, es, diejenige, das
habet
habere: halten, haben, ansehen als, halten für
habuit
habere: halten, haben, ansehen als, halten für
hoc
hic: hier, dieser, diese, dieses
ibi
ibi: dort, da
ibis: Ibis (Vogel)
licet
ligare: binden
licere: erlaubt sein, einbringen, einfangen
licet: es ist erlaubt, es ist möglich, es steht frei
Nam
nam: nämlich, denn
oportet
oportere: beauftragen
postea
postea: nachher, später, danach
reus
reus: Angeklagter, Sünder
tantum
tantum: so Großes, nur (nachgestellt)
tantus: so groß, so viel, nur (tantum)
tempore
tempus: Zeit, Zeitraum, Zeitspanne, Dauer
transtulerit
transferre: hinüberbringen, transportieren, übermitteln
ubi
ubi: sobald, wo, als, da
vel
vel: oder, sogar, entweder ... oder (vel ... vel)

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