Privatorum consensus iudicem non facit eum, qui nulli praeest iudicio, nec quod is statuit rei iudicatae continet auctoritatem.
von adrian8956 am 15.07.2014
Die Übereinkunft Privater macht nicht zum Richter denjenigen, der keinem Gericht vorsteht, noch verleiht das von ihm Bestimmte die Autorität einer rechtskräftigen Entscheidung.
von joel.o am 28.10.2018
Eine Vereinbarung zwischen Privatpersonen kann niemanden zum Richter machen, der nicht bereits eine gerichtliche Autorität besitzt, und ihre Entscheidungen haben keine Rechtskraft.