Dominicum itaque diem semper honorabilem ita decernimus venerandum, ut a cunctis exsecutionibus excusetur, nulla quemquam urgueat admonitio, nulla fideiussionis flagitetur exactio, taceat apparitio, advocatio delitescat, sit idem dies a cognitionibus alienus, praeconis horrida vox silescat, respirent a controversiis litigantes, habeant foederis intervallum, ad se veniant adversarii non timentes, subeat animos vicaria paenitudo, pacta conferant, transactiones loquantur.
von anabelle.x am 05.09.2024
Wir verfügen daher, dass der Sonntag stets respektiert und geehrt werden soll, sodass er von allen Rechtshandlungen frei sein soll: Keine Warnungen sollen ergehen, keine Bürgschaftsforderungen gestellt werden, Gerichtsbeamte sollen ihre Pflichten ruhen lassen, Anwälte sollen nicht praktizieren, keine Gerichtsverfahren sollen verhandelt werden, die raue Stimme des Gerichtsrufers soll verstummen, diejenigen in Rechtsstreitigkeiten sollen eine Pause von ihren Argumenten machen, sie sollen eine Zeit des Friedens haben, Gegner sollen sich ohne Furcht treffen, sie sollen erwägen, ihre Meinung zu ändern, Vereinbarungen zu treffen und Vergleiche zu besprechen.
von lars.o am 20.07.2013
Daher verordnen wir, dass der Herrentag stets ehrwürdig sei und also verehrt werde, so dass er von allen Vollstreckungen befreit sei: Es dränge niemanden eine Mahnung, es werde keine Bürgschaftsforderung verlangt, es schweige der Gerichtsdiener, es verberge sich die Rechtsvertretung, dieser Tag sei fremd gerichtlichen Untersuchungen, es verstumme die furchtbare Stimme des Herolds, es ruhen die Streitenden von Auseinandersetzungen, sie haben eine Frist des Bundes, die Gegner nähere sich einander ohne Furcht, es trete Ersatzreue in ihre Gedanken, sie bringen Vereinbarungen zusammen, sie sprechen Vergleiche.