Nec enim imperiales ferias vocari oportet, quas administrator edixerit, ac per hoc, si nomine eximuntur, etiam fructu carebunt.
von milan.d am 05.02.2017
Von einem Administrator ausgerufene Feiertage sollten nicht als kaiserliche Feiertage bezeichnet werden, und folglich werden sie, wenn sie diesen Titel nicht führen dürfen, auch keine rechtliche Wirkung haben.
von leona.o am 17.02.2020
Denn man sollte jene Feiertage nicht kaiserlich nennen, die ein Verwalter ausgerufen hat, und demzufolge werden sie, wenn sie des Namens enthoben sind, auch des Nutzens entbehren.