Neque pactio neque transactio cum quibusdam ex curatoribus sive tutoribus facta auxilio ceteris est in his, quae separatim communiterve gesserunt vel gerere debuerunt.
von fynn.839 am 25.12.2023
Weder eine Vereinbarung noch ein Vergleich mit einigen der Kuratoren oder Vormünder, die getroffen wurde, nützt den anderen in Angelegenheiten, die sie einzeln oder gemeinsam verwaltet haben oder hätten verwalten sollen.
von louis.y am 10.06.2017
Eine Vereinbarung oder ein Vergleich, der mit einigen der Vormünder oder Treuhänder getroffen wurde, hilft den anderen nicht hinsichtlich der Angelegenheiten, die sie einzeln oder gemeinsam verwaltet haben oder hätten verwalten sollen.