Cum igitur tres curatores habueris et cum duobus ex his transegeris, tertium convenire non prohiberis.
von linus.939 am 27.11.2020
Daher, da Sie drei Vormünder hatten und mit zwei von ihnen bereits eine Einigung erzielt haben, steht Ihnen nichts im Wege, auch mit dem Dritten eine Vereinbarung zu treffen.
von janik.861 am 13.12.2019
Da du bereits mit zwei deiner drei Vormünder Einverständnis erzielt hast, steht es dir frei, auch mit dem dritten eine Vereinbarung zu treffen.