Faciebat autem eis quaestionem, quia adhuc superstite eo, de cuius hereditate sperabatur, huiusmodi pactio processit et quia non sunt ita confecta, quasi omnimodo hereditate ad eos perventura, sed sub duabus condicionibus composita sunt, si ille fuerit mortuus et si ad hereditatem vocentur hi qui pactionem fecerunt.
von nicole852 am 17.06.2019
Es stellte für sie ein rechtliches Problem dar, da diese Art von Vereinbarung getroffen wurde, während die Person, deren Erbschaft in Frage stand, noch am Leben war, und weil die Dokumente nicht so verfasst waren, als würden sie definitiv die Erbschaft erhalten, sondern unter zwei Bedingungen aufgesetzt wurden: wenn diese Person stirbt und wenn diejenigen, die die Vereinbarung getroffen hatten, zur Erbfolge aufgerufen würden.
von nina.g am 12.07.2024
Es bereitete ihnen eine Frage, weil während der noch Lebende, um dessen Erbe es ging, ein solcher Vertrag geschlossen wurde, und weil dieser nicht so aufgesetzt war, als ob die Erbschaft unter allen Umständen an sie fallen würde, sondern unter zwei Bedingungen festgelegt war: wenn jener gestorben wäre und wenn diejenigen, die den Vertrag geschlossen hatten, zur Erbschaft berufen würden.