Ne autem perperam in quaestionem servorum quidam venientes sui animi crudelitatem exerceant, non aliter concedi eis qui quaestionem servorum ecunt ad hoc venire vel a iudicibus audiri, nisi prius tactis sacrosanctis scripturis deponant, quod non odio servorum vel propter offensas coheredum ad hoc venerunt, sed quia aliter rerum hereditariarum veritatem exquirere vel ostendere non possunt.
von jann.942 am 07.12.2015
Um zu verhindern, dass Menschen Sklaven während der Befragung missbrauchen, um ihre eigene grausame Absicht zu befriedigen, dürfen diejenigen, die Sklaven befragen möchten, dies nur tun oder von Richtern angehört werden, wenn sie zunächst auf die heiligen Schriften schwören, dass sie dies nicht aus Hass gegenüber den Sklaven oder wegen Streitigkeiten mit anderen Erben tun, sondern nur, weil sie keine andere Möglichkeit haben, die Wahrheit über das Erbgut zu entdecken oder zu beweisen.
von felizitas.861 am 08.04.2024
Zudem soll verhindert werden, dass gewisse Personen, die unrechtmäßig zur Befragung von Sklaven kommen, ihre eigene Grausamkeit ausüben; denjenigen, die Sklaven befragen, ist es nicht anders gestattet, hierzu zu kommen oder von Richtern gehört zu werden, es sei denn, sie berühren zunächst die heiligen Schriften und erklären, dass sie nicht aus Hass gegen die Sklaven oder wegen Vergehen von Miterben hierher gekommen sind, sondern weil sie die Wahrheit des Erbes nicht anders untersuchen oder darlegen können.