Postulata in integrum restitutione omnia in suo statu esse debere, donec res finiatur, perspicui iuris est, idque curabit is, ad cuius partes ea res pertinet.
von kristin.8883 am 24.02.2018
Wenn jemand eine vollständige Wiederherstellung beantragt, ist es nach Rechtslage eindeutig, dass bis zur Klärung des Falls alles unverändert bleiben muss, und dies wird von der für die Angelegenheit verantwortlichen Person sichergestellt.
von connor941 am 27.08.2014
Wenn eine vollständige Wiederherstellung gefordert wurde, ist es nach klarem Rechtsverständnis, dass alle Dinge in ihrem bisherigen Zustand verbleiben sollen, bis die Angelegenheit abgeschlossen ist, und dies wird von demjenigen sichergestellt werden, in dessen Aufgabenbereich diese Angelegenheit fällt.