Causam in integrum restitutionis, si qua competit, etiam per procuratorem agi posse placet.
von clemens.u am 25.03.2021
Es gilt als anerkannt, dass ein Fall zur vollständigen Rechtswiederherstellung durch einen Vertreter verfolgt werden kann, wenn ein solches Recht besteht.
von lanah945 am 30.04.2018
Ein Fall der Restitutio in integrum, sofern einer anwendbar ist, kann auch durch einen Prozessbevollmächtigten durchgeführt werden.