Verum et si quid dolo eius factum est, hoc eum praestare convenit.
von leony.s am 29.05.2014
Wenn durch seine Täuschung etwas geschehen ist, sollte er dafür zur Verantwortung gezogen werden.
von niels877 am 21.07.2014
Aber auch wenn durch seinen Betrug etwas geschehen ist, ist es angemessen, dass er dafür verantwortlich zu sein hat.