( 1) cum autem necdum lite de statu mota res ab aliquo direptae sint et sententia de restituenda possessione rerum lata ille, ne sententiae satisfieret, de statu controversiam movit, necessitatem habebit et sine satisdatione easdem res reddere et tunc causam liberalem secundum iuris ordinem exercere.
von elijah.o am 22.07.2017
Wenn jedoch, ohne dass bereits eine Klage bezüglich des Rechtsstatus erhoben wurde, Sachen von jemandem weggenommen worden sind und ein Urteil über die Wiederherstellung des Besitzes dieser Sachen ergangen ist, und er, um dem Urteil nicht nachzukommen, eine Kontroverse bezüglich des Rechtsstatus aufwirft, wird er die Notwendigkeit haben, sowohl dieselben Sachen ohne Sicherheitsleistung zurückzugeben als auch dann den Freiheitsfall gemäß der Rechtsordnung zu verfolgen.
von thilo.s am 23.07.2013
Wenn jemand Eigentum einer anderen Person unrechtmäßig entnommen hat und ein Gericht dessen Rückgabe angeordnet hat, aber dann versucht, der Anordnung durch das Aufwerfen einer Streitigkeit über den Rechtsstatus auszuweichen, muss er zunächst das Eigentum ohne jegliche Sicherheitsleistung zurückgeben und erst danach kann er seinen Fall zum Rechtsstatus auf rechtmäßige Weise weiterverfolgen.