Sed et si intercessor minor viginti quinque annis intervenit, in veterem debitorem debet restitui actio.
von konrat.h am 11.12.2022
Selbst wenn ein Bürge unter fünfundzwanzig Jahren interveniert ist, muss die Klage gegen den alten Schuldner wiederhergestellt werden.
von levin.q am 19.05.2014
Wenn jedoch jemand unter fünfundzwanzig Jahren als Bürge aufgetreten ist, sollten rechtliche Schritte gegen den ursprünglichen Schuldner wiederhergestellt werden.