Quoniam ea, quae in transactione dari placuerat, te tradidisse proponas, consequens est, si de his repetendis per in integrum restitutionem vel quacumque aliam causam putaveris agendum, eius adire te provinciae praesidem, in qua domicilium habent quos convenis.
von kilian.d am 06.03.2018
Da Sie behaupten, dass Sie das in der Vereinbarung Festgelegte übergeben haben, sollten Sie, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Maßnahmen zur Rückgewinnung durch vollständige Wiederherstellung oder andere rechtliche Schritte ergreifen müssen, sich an den Gouverneur der Provinz wenden, in der die Beklagten ihren Wohnsitz haben.
von marcel.k am 27.05.2019
Da Sie vorschlagen, dass Sie die Dinge geliefert haben, die in der Transaktion zu liefern vereinbart worden waren, ergibt sich daraus, dass Sie, wenn Sie der Meinung sind, hinsichtlich dieser Sachen durch vollständige Wiederherstellung oder aus irgendeinem anderen Grund Maßnahmen ergreifen zu müssen, den Provinzgouverneur derjenigen Provinz aufsuchen sollten, in der diejenigen ihren Wohnsitz haben, gegen die Sie vorgehen.