Princeps enim solus contra sententiam procuratorum suorum in integrum restituere solet.
von karolina977 am 20.03.2018
Nur der Kaiser hat die Befugnis, eine vollständige Wiederherstellung der Rechte zu gewähren, und zwar auch gegen den Rat seiner Beamten.
von dana831 am 20.01.2018
Nur der Fürst allein pflegt gegen die Meinung seiner Prokuratoren eine Wiederherstellung in den Originalzustand zu gewähren.