Si quid a procuratore meo iudicatum est, id per in integrum restitutionem praesidis sententia non potest rescindi.
von muhammad.y am 17.11.2023
Wenn von meinem Beauftragten ein Urteil gefällt wurde, kann dieses auch nicht durch eine Verfügung des Gouverneurs oder eine vollständige Wiederherstellung aufgehoben werden.
von moritz.9839 am 26.11.2018
Wenn von meinem Prokurator etwas entschieden wurde, kann dies durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund der Entscheidung des Präses nicht aufgehoben werden.