Sed et si pro patre suo fideiussor extitit eique diem suum functo non successit, in integrum restitutionem postulare potest.
von jaimy955 am 05.10.2020
Selbst wenn jemand für seinen Vater Bürge wurde und nach dessen Tod nicht beerbt wurde, kann er eine vollständige rechtliche Wiederherstellung beantragen.
von xenia8979 am 22.07.2018
Selbst wenn er als Bürge für seinen Vater eingetreten ist und diesem, nachdem er seine Frist vollendet hatte, nicht nachgefolgt ist, kann er eine vollständige Wiedereinsetzung beantragen.