Postquam in integrum aetatis beneficio restitutus es, periculum evictionis emptori, cui praedium ex bonis paternis vendidisti, praestare non cogeris.
von jadon.u am 30.05.2024
Nachdem du durch das Erreichen der Volljährigkeit deine vollen Rechte wiedererlangt hast, bist du nicht mehr verpflichtet, den Käufer gegen mögliche Eigentumsansprüche zu schützen, der das Grundstück aus dem väterlichen Nachlass von dir erworben hat.
von Jamy am 15.07.2024
Nachdem du durch Altersbegünstigung in deine vollen Rechte wiedereingesetzt worden bist, bist du nicht verpflichtet, dem Käufer, dem du ein Grundstück aus väterlichem Vermögen verkauft hast, eine Gewährleistung gegen das Risiko der Eigentumsfreiheit zu leisten.