Nam iudicatum contra maiores annis viginti quinque non oppositae praescriptionis velamento citra remedium appellationis rescindi non potest.
von eileen875 am 01.01.2016
Ein Urteil gegen Personen über fünfundzwanzig Jahren kann aufgrund der Deckung durch eine unangefochten Verjährung ohne das Rechtsmittel der Berufung nicht aufgehoben werden.
von lana945 am 18.06.2021
Ein Urteil gegen Personen über fünfundzwanzig Jahre alt kann nicht ohne Berufung aufgehoben werden, selbst nicht unter dem Vorwand, dass keine Verjährungseinrede erhoben wurde.