Quod si aliter actum fuerit, in integrum restitutio permittitur.
von leonardo856 am 20.04.2024
Sollte etwas anders durchgeführt werden, kann es in seinen ursprünglichen Zustand wiederhergestellt werden.
von lian835 am 29.08.2013
Falls jedoch anders gehandelt worden ist, wird die Wiederherstellung in den Ursprungszustand gestattet.