Peremptorias exceptiones omissas initio, antequam sententia feratur, opponi posse perpetuum edictum manifeste declarat.
von annalena.8835 am 27.07.2016
Das permanente Edikt erklärt eindeutig, dass Präklusiveinreden, auch wenn sie zunächst übersehen wurden, vor Erlass des Endurteils geltend gemacht werden können.
von nele.x am 11.08.2024
Das ständige Edikt erklärt ausdrücklich, dass präklusive Einwendungen, die zu Beginn ausgelassen wurden, vor Urteilsverkündung vorgebracht werden können.