Impetrata rescripta non placet admitti, si decisae semel causae fuerint iudiciali sententia, quam provocatio nulla suspendit:
von margarete906 am 09.02.2022
Es ist nicht zulässig, kaiserliche Verfügungen zuzulassen, wenn die Fälle bereits durch ein gerichtliches Urteil entschieden wurden, das durch keine Berufung aufgeschoben wurde:
von domenick843 am 26.07.2014
Es ist nicht erwünscht, Reskripte zu erlangen, wenn Rechtssachen durch ein gerichtliches Urteil bereits entschieden wurden, das durch keine Berufung ausgesetzt wurde: