Eos, qui veniam aetatis impetraverunt, etiamsi minus idonee rem suam administrare videantur, in integrum restitutionis auxilium impetrare non posse manifestissimum est, ne qui cum eis contraheret principali auctoritate circumscriptus esse videatur.
von robin.z am 10.03.2019
Es ist absolut klar, dass Personen, denen eine Altersdispensation gewährt wurde, keine vollständige Wiederherstellung ihres vorherigen Rechtsstatus beantragen können, selbst wenn sie ihre Angelegenheiten offensichtlich schlecht verwalten, um zu verhindern, dass diejenigen, die Geschäfte mit ihnen abschließen, als durch kaiserliche Autorität getäuscht erscheinen.
von elina.932 am 10.10.2020
Diejenigen, welche eine Altersdispensation erhalten haben, können, auch wenn sie ihre Vermögensangelegenheiten weniger geeignet zu verwalten scheinen, offensichtlich nicht die Hilfe einer vollständigen Wiederherstellung erlangen, damit derjenige, der mit ihnen kontrahiert, nicht als durch höchste Autorität übervorteilt erscheine.