In una eademque causa iteratum in integrum restitutionis auxilium non iure, nisi novae defensiones praetendantur, posci saepe rescriptum est.
von nick.i am 15.05.2020
In ein und derselben Rechtssache wurde wiederholt in offiziellen Antworten festgestellt, dass man eine zweite Rechtswiederherstellung nicht rechtmäßig geltend machen kann, es sei denn, man führt neue Verteidigungsgründe an.
von christian.q am 20.06.2021
In ein und demselben Fall kann die wiederholte Unterstützung der Restitutio in integrum nicht rechtmäßig gefordert werden, es sei denn, es werden neue Verteidigungsgründe vorgebracht, wie oft in Antworten festgehalten wurde.