Verum si causa cognita circumventus deprehendatur, propter hoc solum velut praescriptione a solito auxilio removeri non debet, quod urguentibus patriae necessitatibus decurio minor annis creatus sit vel propagandae suboli liberorum educatione prospexerit.
von samu.828 am 15.11.2021
Wenn jedoch nach Untersuchung des Falls festgestellt wird, dass er übervorteilt wurde, sollte er allein deshalb nicht, gleichsam durch Präskription, von der üblichen Unterstützung ausgeschlossen werden, weil er unter den dringenden Bedürfnissen des Vaterlandes als Minderjähriger zum Dezurio ernannt wurde oder weil er für die Fortpflanzung des Nachwuchses durch die Erziehung der Kinder gesorgt hat.
von mariella.9937 am 05.02.2014
Sollte jedoch nach Untersuchung des Falls festgestellt werden, dass er getäuscht wurde, darf ihm der übliche Rechtsschutz nicht allein deshalb verweigert werden, weil er aufgrund der dringenden Bedürfnisse der Stadt als Minderjähriger zum Stadtrat ernannt wurde oder weil er sich der Familiengründung und Kindererziehung gewidmet hat.