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von ronja.b am 29.05.2024
In der Beurteilung eines Prüfenden bezüglich vollständiger Wiederherstellung ist es notwendig zu erwägen, ob derjenige, der behauptet, aufgrund seines jugendlichen Alters geschädigt worden zu sein, ein sorgfältiger Familienvorstand war und sich in öffentlichen Angelegenheiten als fleißig erwiesen hat, sodass sein Versehen aufgrund des Alters unwahrscheinlich erscheint.
von karolina914 am 09.05.2019
Bei der Erwägung eines Falls zur vollständigen rechtlichen Wiederherstellung muss festgestellt werden, ob die Person, die eine Verletzung aufgrund ihres jugendlichen Alters geltend macht, tatsächlich ein verantwortungsvoller Familienvorstand war und sich in öffentlichen Angelegenheiten als fähig erwiesen hat, wodurch es unwahrscheinlich wird, dass sie aufgrund ihrer Jugend Fehler begangen hat.